Gästemeldewesen

Für die Durchführung der Gästemeldung, die Eintragung ins Gästeverzeichnis sowie die Meldung an die Meldebehörde ist der Beherbergungsbetrieb verantwortlich. Die An- und Abreise von Gästen müssen vom Unterkunftsgeber innerhalb von 48 Stunden an- und abgemeldet werden. Die gesetzlichen Bestimmungen (Meldegesetz) dazu finden Sie hier.

In der Gemeinde Lech erfolgt die Erfassung der Meldedaten und der Versand an die Meldebehörde entweder elektronisch durch eine Schnittstelle automatisch aus der jeweiligen Hotelsoftware heraus, oder online über einen sogenannten Meldewebclient, in dem die Gästemeldungen durch den Betrieb einzelnen am Computer erfasst werden.

Seit vielen Jahren wird das gesamt Gästemeldewesen hier in Lech über das Programmsystem „Touristik Center Austria“ (TCA) abgewickelt.

Nun hat die Gemeinde im Juni 2026 beschlossen das Gästemeldewesen auf die Feratel Standardsoftware umzustellen. Im touristischen Bereich wird feratel in Lech schon seit längerem eingesetzt; ab nächster Wintersaison nun auch für das Gästemeldewesen.

Die Feratel-Lösung wird seit Jahren nicht nur in allen anderen Vorarlberger Tourismusgemeinden, sondern auch in allen anderen Bundesländern Österreichs verwendet. Sie bietet auch weiterhin die Möglichkeit, die Gästemeldungen mit einem neuen WebClient online wie bisher am eigenen Computer einzeln zu erfassen oder alle Gästemeldungen elektronisch über Schnittstelle aus der Hotelsoftware automatisch an die Gemeinde zu übermitteln.
Eine Liste aller Hotelprogramme, die eine Schnittstelle zu feratel bereits umgesetzt haben, finden Sie hier.

Der Stichtag für diese Umstellung wird der 01. November 2026 sein. (Die Nacht von 31.10. auf 01.11. gehört meldetechnisch noch zum Monat Oktober.) 

Das bedeutet für alle Beherbergungsbetriebe und private Anbieter von Zimmer und Ferienwohnungen, dass ab der Wintersaison 26/27 Gäste nur noch über feratel gemeldet werden können.

Gästetaxe

Die Höhe der Gästetaxe beträgt seit 1. Jänner 2026 während des ganzen Jahres EUR 5,09 pro Nächtigung einer abgabenpflichtigen Person.

Die Höhe der Gästetaxe beträgt ab 1. Jänner 2027 während des ganzen Jahres EUR 5,27 pro Nächtigung einer abgabenpflichtigen Person.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gäste- und Länderstatistik